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Sunday 01st of August 2010

Kreistagsfraktion


Kreisentwicklungskonzept bis 2013 PDF Drucken E-Mail
Neuigkeiten - Aktuelle Themen
Freitag, 27. März 2009 um 17:14 Uhr

Zum Kreisentwicklungskonzept bis 2013 
 

Das von der Kreisverwaltung vorgelegte Kreisentwicklungskonzept bis 2013 (KEK 2013) stellt kein Entwicklungskonzept im klassischen Sinne dar. Nach Auffassung der Fraktion fehlen zur Entwicklung des Landkreises Spree-Neiße klare Konzepte, die Darstellung von Lösungen und Strategien zu erkennbaren Problemen, Zielsetzungen auf der Grundlage des gegenwärtig Machbaren und Aufzeigen von Visionen zukunftsorientierter Technologien. 

Das im KEK 2013 enthaltene Leitbild muss sich mit den gegenwärtigen Förderschwerpunkten auseinandersetzen. Bei der Vergabe von Förderungen wie „Branchenschwerpunkt“ oder „Wachstumskern“ durch das Land Brandenburg erfolgt nur eine punktuelle Förderung für einzelne Städte. Das Leitbild stellt aber nur fest, dass 50 % der Bevölkerung in Städten, die anderen 50 % auf dem Lande leben – letztlich werden also mindestens mehr als 50 % der Bevölkerung abgehängt, denn: Auch nicht jede Stadt erhält automatisch den o.g. Förderstatus! Es genügt nicht, die Landespolitik kommentarlos hinzunehmen (vergl. Zentralörtliche Gliederung). 

Die Region Cottbus und der Landkreis Spree-Neiße müssen sich als Energiestandort dergestalt verstehen, dass künftig die Monostruktur der Braunkohle zu einem Energiemix entwickelt wird, der neben der Kohleverstromung auch die Energiegewinnung aus Wind- und Solarenergie zum Ziel hat. Dabei sind insbesondere die Brandenburgische Technische Universität (BTU) und die Fachhochschule Lausitz einzubeziehen. Hier gilt es, die angewandte Forschung in Zusammenarbeit mit der Industrie stärker auszubauen. Die Entwicklungskonzepte müssen also mit den kommunalen Strukturen abgestimmt sein.

Bei der Bevölkerungsentwicklung kann nicht nur auf die Chancen von touristischem und Dienstleistungs- und sozialem Bereich gesetzt werden. Es gilt vor allem auf die Ansiedlung von Industriearbeitsplätzen hinzuarbeiten. Industrie und Handwerk selbst müssen dem zu erwartenden Fachkräftemangel eine quantitativ und qualitativ höhere Ausbildung entgegen setzen. 

Bei der Verkehrsentwicklung sind Schwerpunkte u.a. in der Trassenführung von geplanten Ortsumfahrungen zu sehen. Der Absicht zur Ortsumfahrung von Döbern, Bohsdorf-Vorwerk und Gablenz stellt die Fraktion folgenden Vorschlag entgegen: Ab dem Knotenpunkt B 156 / B 115 (Tschernitzer Mühle) sollte eine Trasse auf die

K 7101 (Eichwege – Jerischke) geführt werden, um so die Autobahn Berlin / Breslau aus südlicher Richtung schneller zu erreichen. Damit würde erwirkt, dass man sich den Bau von Einzelumfahrungen um Döbern, Bohsdorf-Vorwerk und Gablenz ersparen könnte und den typischen Ortsverkehr nicht völlig lahm legt (vergl. das Ergebnis einer Ortsumfahrung um die Gemeinde Jämlitz: Schließung der Gaststätte). Damit sollte auch die Aufstufung der K 7101 zu einer Landesstraße vorgenommen werden.  

Die Zentralörtliche Gliederung ist zu überdenken. Der Wegfall von Oberzentren (Cottbus), Mittelzentren (Forst, Guben, Spremberg) und Grundzentren (Döbern, Peitz, Drebkau, Welzow) nimmt lediglich die Vorgaben der Landespolitik zur Kenntnis (vergl. Leitbild).  

Beim Bildungswesen ist dem Geburtenrückgang Rechnung zu tragen. Der von der FDP-Fraktion im Jahre 2007 eingebrachte und vom Kreistag beschlossene Antrag eines Modellversuchs zur möglichen Reduzierung von Klassenstärken dient dem Erhalt von Schulstandorten. Schulwege können kurz bleiben und senken gleichzeitig den Aufwand zur Schülerbeförderung. Reduzierungen von finanziellen Mitteln wegen geringerer Schülerzahlen sind nicht das geeignete Mittel, die notwendige Verbesserung der Bildungsqualität zu erreichen. 

Die Gesundheitsversorgung muss garantiert werden, indem auf dem flachen Lande Bedingungen geschaffen werden, die die Niederlassung von Ärzten ermöglicht. Hierzu sind allerdings der Bund, das Land sowie die Kassenärztliche Vereinigung gefragt. Man sollte sich nicht scheuen, dazu auf Bundes- oder Landesebene entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen, ansonsten bleibt das Problem bei den ohnehin schon finanziell gebeutelten Kommunen hängen. 

Bei den sozialen Infrastruktureinrichtungen, z.B. Kitas, sind die Bedingungen den notwendigen Standards anzupassen. Diese Einrichtungen - wie auch das Vorhandensein von Jugendclubs, sozialem Wohnungsbau, betreutem Wohnen und Alten- und Pflegeheimen - tragen maßgeblich zur Akzeptanz von Standorten bei der Bevölkerungsansiedlung bei.  

Analoges gilt bei der Bewertung von kulturellen Infrastruktureinrichtungen. Die bloße Einstufung als freiwillige Aufgabe – und damit der Budgetierung im Haushalt unter zu ordnen – ist nicht ausreichend, wenn es um das Leben in den Kommunen geht. Kulturelle Einrichtungen gehören zum Vereinsleben und sind ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität sowie des kommunalen Miteinanders. 

Bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung kann aus den Erfahrungen der Nachwendezeit nur die dringende Empfehlung ausgesprochen werden, größere Wirtschaftseinheiten zu bilden. Sie sind finanziell stärker und lassen ein effizientes Arbeiten zu. Nur die vielen kleinen Einheiten konnten getrennt über den Tisch gezogen werden, wodurch sich viele Kommunen bzw. Verbände verschuldet haben. 

Der Stadtumbau wird oft als die Lösung bei der Bewältigung der Infrastruktur- aufgaben angesehen. Die Förderung von Neubauten nach der Wende rächt sich heute noch derart, dass die Altbausubstanz vieler Innenstädte auf eine Sanierung wartet, weil sie anfänglich nicht gefördert wurde. Statt dessen werden nun viele leer stehende Wohnbauten abgerissen. Damit wird die Tatsache der Entindustrialisierung - und damit verbunden der Bevölkerungsschwund – kommentarlos zur Kenntnis genommen.

 

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