Resolution der FDP-Fraktion zur Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Landkreise und Kommunen im Land Brandenburg
1. Lageeinschätzung
Der Landkreis Spree-Neiße und seine Kommunen haben in den letzten Jahren und vor allem im Haushaltsplan 2010 große Anstrengungen unternommen, um durch verschiedenste Maßnahmen den Haushalt zu konsolidieren.
Trotzdem versagt das Ministerium des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 18.11.2010 die Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept und gibt als Be-gründung den Verstoß gegen § 63 Landkreisordnung i. V. m. § 74 Abs. 3 Gemeindeordnung an, weil nicht dargestellt wird, dass der Haushaltsausgleich irgendwann erreicht werden kann. Das bedeutet, dass trotz weiterer Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises und seiner Kommunen auch in den Folgejahren nicht mehr mit einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes des Landkreises Spree-Neiße zu rechnen ist. Durch ständig sinkende Landeszuweisungen und steigende Soziallasten ist ein Haushaltsausgleich unmöglich. Mit dem am 20.12.2010 durch den Landtag beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes wird der Forderung einer angemessenen Finanzausstattung für die Landkreise nicht Rechnung getragen. Das heißt, das Land muss weiter gesetzgeberisch aktiv werden.
2. Lösungsvorschläge
2.1 Erhöhung des kommunalen Anteils an den Einnahmen des Landes über die Verbundquote (§ 3 Abs. 1 Nr.1 und Nr.2 BbgFAG).
2.2 Abschaffung des Vorwegabzuges von 50 Mio. EUR pro Jahr (§ 3 Abs. 2 BbgFAG), zumal lt. Steuerschätzung November 2010 mit Mehreinnehmen
von 171,1 Mio. EUR in 2011 und von 209,7 Mio. EUR in 2012 zu rechnen ist.
2.3 Verstetigung des Mehrbelastungsausgleiches zum SGB II in Höhe von mindes-tens 190 Mio. EUR pro Jahr ( § 15 BbgFAG).
2.4 positive Entscheidung über die Anträge des Landkreises Spree-Neiße auf Be-darfszuweisungen nach § 16 BbgFAG für die Jahre 2008, 2009 und 2010.
2.5 Einführung der Möglichkeit der progressiven Kreisumlage statt einer Finanzaus-gleichsumlage auf Landesebene.
3. Verfahrensvorschlag
3.1 Abstimmung zwischen Ministerium des Innern des Landes Brandenburg und Landkreis zur Genehmigung des Haushaltes 2011.
3.2 Abstimmung der Aufgaben des Landes Brandenburg, der Landkreise und der Kommunen einschließlich der finanziellen Mittel mit dem Ziel einer Funktionalreform.
3.3 Fortentwicklung des am 20.12.2010 beschlossenen Zweiten Gesetzes zur Ände-rung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes.